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Bewertung & Kosten

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Online-Rechner, Makler vor Ort, Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten oder Gutachterausschuss: was welche Bewertung kostet, wer zahlt und wie Sie sparen.

Von Redaktion Immobewerter 1
Aktualisiert am 29. Oktober 2026
Tablet mit Grundriss, Stift und Hausschlüssel auf einem Holzschreibtisch

Kurz gesagt: Eine Immobilienbewertung kostet zwischen null und mehreren tausend Euro. Online-Rechner sind kostenlos, sehen Ihre Immobilie aber nie. Die Bewertung durch einen Makler vor Ort ist oft Teil eines Verkaufsauftrags, manche Makler berechnen ein Honorar. Ein Kurzgutachten kostet meist einige hundert bis gut tausend Euro. Ein Verkehrswertgutachten, das Gericht und Finanzamt anerkennen, liegt bei einem Einfamilienhaus häufig zwischen 2.000 und 6.000 Euro. Welche Bewertung Sie brauchen, entscheidet der Anlass, nicht der Preis.

Die Kosten im Überblick

Feste Preise gibt es für Immobilienbewertungen nicht. Freie Sachverständige und Makler legen ihre Honorare selbst fest, Gutachterausschüsse rechnen nach einer Gebührenordnung ab, und bei Gerichtsgutachten gilt ein gesetzlicher Stundensatz. Die Tabelle zeigt, womit Sie rechnen können.

KostenWer zahlt?Anerkannt bei Gericht und Finanzamt?Passt für
Online-Rechnerkostenlosniemandneinerste grobe Orientierung
Makler vor Ortoft Teil des Verkaufsauftrags, manchmal HonorarSie, falls ein Honorar vereinbart istneinVerkauf, Preisfindung, einvernehmliche Lösungen
Kurzgutachtenmeist einige hundert bis gut tausend EuroAuftraggebermeist neinprivate Klärung mit mehr Tiefe
Verkehrswertgutachten (freier Sachverständiger)Faustwert 0,5 bis 1,5 % des WertsAuftraggeberja, wenn der Gutachter qualifiziert istErbschaftsteuer, Pflichtteil, Streit
Gutachten des Gutachterausschussesfeste Gebühr nach Wertstufe, im Beispiel 2.700 Euro bis 400.000 Euro WertAntragstellerjaFinanzamt, Pflichtteil, Erbe
Gerichtsgutachten125 Euro je Stunde plus Auslagennach der Kostenentscheidung des Gerichtsjalaufende Gerichtsverfahren

Die Spannen für Kurz- und Verkehrswertgutachten sind Erfahrungswerte. Die Gebühr des Gutachterausschusses und der Stundensatz vor Gericht stehen in Satzung und Gesetz, die Quellen finden Sie am Ende des Artikels.

Online-Rechner: kostenlos, aber ohne Blick auf Ihr Haus

Ein Online-Rechner schätzt den Wert aus Lage, Fläche, Baujahr und Durchschnittspreisen der Umgebung. Das kostet nichts und dauert wenige Minuten. Den Zustand Ihrer Immobilie kennt der Rechner aber nur aus Ihren eigenen Angaben. Ob das Bad von 1985 oder von 2022 ist, ob das Dach neu gedeckt wurde oder die Heizung bald getauscht werden muss: Solche Unterschiede verändern den Wert schnell um mehrere zehntausend Euro.

Viele Rechner zeigen das Ergebnis erst, wenn Sie Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben. Lesen Sie in diesem Fall nach, an wen die Angaben gehen.

Ein kostenloser Blick auf amtliche Daten lohnt sich trotzdem: Die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse sind in den meisten Bundesländern online frei einsehbar. In Nordrhein-Westfalen bieten die Gutachterausschüsse auf boris.nrw.de außerdem einen kostenlosen Immobilien-Preis-Kalkulator an.

Was die Bewertung durch einen Makler kostet

Für die Bewertung durch einen Makler gibt es keinen festen Preis. In der Praxis gibt es zwei Modelle:

  • Ohne gesondertes Honorar: Viele Makler bewerten eine Immobilie, weil sie sie anschließend verkaufen möchten. Die Bewertung ist dann Teil der Vermarktung. Bezahlt wird der Makler erst über die Provision, wenn ein Verkauf zustande kommt.
  • Mit Honorar: Andere Makler berechnen die Bewertung gesondert, vor allem wenn Sie nicht verkaufen wollen oder eine ausführliche schriftliche Bewertung möchten.

Fragen Sie deshalb vor dem Termin, ob Kosten entstehen und wofür. Ein seriöser Makler sagt Ihnen das, bevor er Ihre Immobilie besichtigt. Bei Immobewerter 1 ist unser Service für Sie kostenlos. Auch die Bewertung ist bei den meisten unserer Partnermakler kostenlos, wenn Sie Ihre Immobilie anschließend mit dem Makler verkaufen, einige bewerten grundsätzlich ohne Kosten. Fällt ein Honorar an, nennt Ihnen der Makler es, bevor er einen Termin bei Ihnen vor Ort vereinbart.

Die Maklerbewertung ersetzt kein Gutachten für Gericht oder Finanzamt. Für den Verkauf ist sie aber meist die passende Wahl, weil sie zeigt, was Käufer in Ihrer Gegend gerade tatsächlich zahlen. Wann welche Bewertung reicht, erklärt unser Ratgeber Makler oder Gutachter?

Was ein Gutachten vom Sachverständigen kostet

Private Sachverständige vereinbaren ihr Honorar frei mit dem Auftraggeber. Eine verbindliche Gebührenordnung gibt es dafür nicht, auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) enthält heute kein Honorar für Wertermittlungen mehr. Die IHK nennt für private Aufträge übliche Stundensätze von etwa 50 bis 150 Euro. Viele Gutachter bieten auch Pauschalpreise an. Achten Sie im Angebot darauf, ob die Umsatzsteuer enthalten ist.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten fasst den Wert auf wenigen Seiten zusammen, meist nach einer Besichtigung. Genannt werden in der Regel Preise ab etwa 500 Euro bis gut 1.000 Euro, je nach Objekt und Aufwand. Gerichte und Finanzämter erkennen ein Kurzgutachten in der Regel nicht an, weil es nicht alle Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten erfüllt.

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Wert ausführlich nach der Immobilienwertermittlungsverordnung und umfasst oft 20 bis über 50 Seiten. Häufig genannter Faustwert für das Honorar: 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswerts.

Rechenbeispiel: Bei einem Einfamilienhaus im Wert von 400.000 Euro ergibt der Faustwert 2.000 bis 6.000 Euro. Wo im Bereich Sie landen, hängt vor allem vom Aufwand ab, nicht nur vom Wert.

Vom Finanzamt anerkannt wird ein Gutachten nur, wenn es von einem öffentlich bestellten und vereidigten oder einem zertifizierten Sachverständigen oder vom Gutachterausschuss stammt (§ 198 Bewertungsgesetz). Prüfen Sie diese Qualifikation vor dem Auftrag, sonst zahlen Sie unter Umständen zweimal.

Gutachterausschuss: feste Gebühren nach Tabelle

Jede Region hat einen Gutachterausschuss, meist bei der Stadt oder dem Landkreis. Er führt die Kaufpreissammlung, veröffentlicht die Bodenrichtwerte und erstellt auf Antrag Verkehrswertgutachten. Beantragen dürfen das unter anderem Eigentümer, Pflichtteilsberechtigte, Behörden und Gerichte (§ 193 Baugesetzbuch).

Die Gebühren legt jedes Land oder jede Gemeinde selbst fest. Ein Beispiel ist der Gutachterausschuss im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm in Bayern (Gebührenliste, Stand November 2025):

Ermittelter WertGebühr
bis 200.000 Euro2.450 Euro
bis 300.000 Euro2.600 Euro
bis 400.000 Euro2.700 Euro
bis 500.000 Euro2.800 Euro
bis 1.000.000 Euro1.800 Euro plus 0,2 % des Werts

Dazu kommen 25 Euro für jeden herangezogenen Vergleichskaufpreis, Bodenrichtwert oder vergleichbaren Wert aus der Kaufpreissammlung sowie Auslagen wie Fahrtkosten. Bei besonders hohem Aufwand kann die Gebühr um bis zu 50 Prozent steigen, bei geringem Aufwand um bis zu 50 Prozent sinken. Für ein Haus im Wert von 600.000 Euro wären das 1.800 Euro plus 1.200 Euro, also 3.000 Euro vor Zuschlägen.

Andere Gutachterausschüsse rechnen anders. Fragen Sie beim Ausschuss Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach der aktuellen Gebührensatzung, bevor Sie den Antrag stellen.

Gerichtsgutachten: gesetzlicher Stundensatz

Beauftragt ein Gericht einen Sachverständigen, etwa in einem Scheidungs- oder Erbschaftsverfahren, richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Für die Bewertung von Immobilien gilt seit dem 1. Juni 2025 ein Stundensatz von 125 Euro, dazu kommen Auslagen. Wer am Ende zahlt, entscheidet das Gericht. Nach Angaben der IHK wird die Vergütung in der Regel der Partei auferlegt, die etwas beweisen muss.

Was den Preis eines Gutachtens treibt

Zwei Gutachten für Immobilien mit gleichem Wert können sehr unterschiedlich kosten. Diese Punkte erhöhen den Aufwand:

  • Objektart: Ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietverträgen braucht mehr Arbeit als eine Eigentumswohnung.
  • Rechte und Lasten: Ein Wohnrecht, ein Nießbrauch oder ein Erbbaurecht muss gesondert bewertet werden.
  • Stichtag in der Vergangenheit: Bei Erbe oder Scheidung kommt es auf den Wert an einem früheren Tag an. Dafür muss der Gutachter Marktdaten aus dieser Zeit heranziehen.
  • Fehlende Unterlagen: Wenn der Gutachter Baupläne, Wohnflächenberechnung oder Grundbuchauszug erst selbst besorgen muss, kostet das Zeit.
  • Mehrere Werte: Sollen Werte für mehrere Stichtage oder mit und ohne ein Recht ermittelt werden, steigt die Gebühr.

Nebenkosten: Unterlagen, die Sie selbst besorgen können

Für jede Bewertung braucht es Unterlagen. Einige kosten Gebühren, die Sie klein halten, wenn Sie sie selbst besorgen und nicht doppelt anfordern:

  • Grundbuchauszug: 10 Euro als einfacher Ausdruck, 20 Euro beglaubigt (Gerichts- und Notarkostengesetz, Nr. 17000 und 17001 des Kostenverzeichnisses).
  • Bodenrichtwert: online meist kostenlos einsehbar, als schriftliche Auskunft des Gutachterausschusses kostenpflichtig, in Pfaffenhofen etwa 25 Euro je Wert.
  • Flurkarte, Baulastenauskunft, Bauakte: Die Gebühren unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde.
  • Was Sie meist schon haben: Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Energieausweis, Belege über Modernisierungen, bei Wohnungen die Teilungserklärung und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung.

Welche Unterlagen ein Makler für die Bewertung vor Ort braucht, steht in unserem Ratgeber unter Woran Sie eine seriöse Maklerbewertung erkennen.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Bei einer Erbschaft unter Umständen ja. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten für die Bewertung von Nachlassgrundstücken im Rahmen einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden können (Urteil vom 9. Dezember 2009, II R 37/08). Dasselbe gilt für ein Gutachten, mit dem Sie gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen, wenn es in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Erbfall steht (Urteil vom 19. Juni 2013, II R 20/12).

Dient ein Gutachten dagegen vor allem dazu, einen Verkaufspreis festzulegen, zählt es eher zu den Kosten für die Verwertung des Nachlasses, die die Erbschaftsteuer nicht mindern. Klären Sie die Frage im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung. Was Erben außerdem beachten sollten, von der Anzeige beim Finanzamt bis zum Familienheim, steht im Ratgeber Immobilie geerbt: So ermitteln Sie den Wert.

So sparen Sie, ohne am falschen Ende zu sparen

  • Erst den Anlass klären: Für einen Verkauf brauchen Sie in der Regel kein Gutachten für mehrere tausend Euro. Muss dagegen das Finanzamt oder ein Gericht den Wert anerkennen, ist eine Maklerbewertung verschenktes Geld.
  • Verkauf statt Gutachten: Bei der Erbschaftsteuer kann ein Kaufpreis aus einem Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag das Gutachten ersetzen. Mehr dazu im Abschnitt Sonderfall Erbschaftsteuer.
  • Ein Gutachten für alle: In einer Erbengemeinschaft lohnt es sich, gemeinsam ein Gutachten zu beauftragen, statt dass jeder Erbe ein eigenes bestellt.
  • Angebote vergleichen: Lassen Sie sich Pauschalpreis, Umsatzsteuer und Nebenkosten schriftlich nennen. Vergleichen Sie auch die Gebühr des Gutachterausschusses.
  • Unterlagen vorbereiten: Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto weniger Zeit stellt der Gutachter in Rechnung.

Immobilie vor Ort bewerten lassen

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie heute bringt, und denken über einen Verkauf nach? Dann ist die Bewertung durch einen Makler aus Ihrer Region der passende erste Schritt. Er besichtigt Ihre Immobilie persönlich und nennt Ihnen vorab, ob Kosten entstehen.

Häufige Fragen

Kann man ein Haus kostenlos schätzen lassen?

Eine grobe Schätzung bekommen Sie kostenlos über Online-Rechner oder die Bodenrichtwerte Ihres Gutachterausschusses. Auch viele Makler bewerten ohne gesondertes Honorar, wenn die Bewertung Teil eines späteren Verkaufsauftrags ist. Fragen Sie vor dem Termin, ob Kosten entstehen.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus?

Bei freien Sachverständigen gilt als Faustwert 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswerts, bei einem Haus für 400.000 Euro also etwa 2.000 bis 6.000 Euro. Beim Gutachterausschuss im Landkreis Pfaffenhofen kostet ein Gutachten für diese Wertstufe 2.700 Euro plus Zuschläge für Vergleichswerte und Auslagen.

Ist der Gutachterausschuss günstiger als ein freier Gutachter?

Das lässt sich nicht allgemein sagen. Der Gutachterausschuss rechnet nach einer festen Gebührentabelle ab, freie Sachverständige vereinbaren ihr Honorar frei. Holen Sie im Zweifel beide Preise ein.

Welche Gutachten akzeptiert das Finanzamt?

Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nur Gutachten des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen (§ 198 Bewertungsgesetz). Eine Maklerbewertung reicht dafür nicht.

Wer zahlt das Gutachten beim Pflichtteil?

Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter, dass der Wert einer Nachlassimmobilie ermittelt wird, trägt der Nachlass die Kosten (§ 2314 BGB).

Kann ich die Kosten für ein Wertgutachten von der Steuer absetzen?

Bei einer Erbschaft unter Umständen ja, als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs für Gutachten im Rahmen der Erbauseinandersetzung oder zum Nachweis eines niedrigeren Werts. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

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